SBV Büro Hausrecht (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Saturday, 19.12.2015, 14:37 (vor 3057 Tagen) @ Sandra

Hallo,

also, die SBV hat zwar im Büro der SBV das Hausrecht, wie der BR im BR Büro. Wenn aber eine SBV ihre Mandatstätigkeit in ihrem "normalen" Büro wahrnimmt. Also dem Büro wo sie auch ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommt, hat sie dort eben KEIN Hausrecht.

Auch ist es dann dem AG erlaubt ggf in dieses Büro noch weitere Koll. unterzubringen.

Er muss dann nur:

1. darauf achten, dass die Anforderungen betreffend Größe usw. ausreichend sind.
2. Der SBV eine Möglichkeit schaffen wo sie ggf ihre SBV-Unterlagen sicher, auch vor Einblick Dritter unterbringen kann.
3. Eine Möglichkeit bieten sowohl ggf vertrauliche Telefonate und/oder Gespräche zu führen. Dieses kann dann die temporäre Nutzung von Besprechungsräumen sein oder der AG verweist gem. Gesetz auf die Mitnutzung der Räume des BR hierfür. Bei letzterem könnte dann der BR ggf handeln und hier die Unmöglichkeit belegen.

Wenn der AG so handelt, begeht er KEINE Mandatsbehinderung!

Fazit:
Im Büro wo man idR seiner arbeitsvertraglichen Aufgabe nachkommt und "nur" zeitweise bei Bedarf zusätzlich/auch seine Mandatsarbeit wahrnimmt, hat die SBV KEIN Hausrecht!

Die SBV hat in diesen Fällen auch kein Rechtsanspruch auf dauerhafte Überlassung eines reinen SBV Büros, siehe unter 2. und 3.


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