2. Stellvertretung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 04.11.2016, 13:46 (vor 2730 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

ich sehe da keine Probleme mit Deiner Stellungnahme und meiner:

1. Es geht in diesem Fall nicht um Heranziehung, sondern um Abwesenheitsvertretung.

2. Die Vertrauensperson hat sich nicht ausdrücklich für nicht verhindert erklärt und somit ihr Amt wahrzunehmen. Daher ist es dann am 1. Stellvertreter und wenn dieser ebenfalls abwesend ist, rückt die 2. Stellvertreterin als Abwesenheitsvertretung nach. Dieses gilt unabhängig von der Zahl der Schwerbehinderten.

Dieses ist auch in dem von der Threaderstellerin angegebenen Link so dargestellt, den ich auszugsweise zitiert habe.

Daher sehe ich die Abwesenheitsvertretung ohne ausdrückliche Erklärung der Mandatsträgerin, dass sie die Amtsgeschäfte trotz Erkrankung wahrnehmen will, als gegeben an.

Die Aktionen, die sie unternommen hat, finde ich genau wie alle unangemessen.

Liebe Grüße


Hendrik


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