2. Stellvertretung (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 04.11.2016, 15:37 (vor 2730 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

zur Klarstellung der Augaben der Stellvertreter/innen der Vetraauensperson hier eine Kopie aus dieser Seite www.schwbv.de :

Stellvertreter/Stellvertreterin

In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 Schwerbehinderte nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist gem. SGB IX, § 94 Abs. 1 neben der Schwerbehindertenvertretung wenigstens 1 Stellvertreter zu wählen (Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Wahlordnung).

Der Stellvertreter vertritt die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung (§94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Verhinderung liegt vor, wenn die Schwerbehindertenvertretung abwesend ist (Urlaub, Krankheit, Kur, Dienstreise usw.). Die Schwerbehindertenvertretung ist auch dann verhindert, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die die eigene Person betreffen. Ein Fall der Verhinderung ist auch gegeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung zwar im Betrieb oder in der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Tätigkeit nicht erreichbar ist, z. B. weil sie eine andere Angelegenheit aus dem Aufgabenkatalog des §95 SGB IX wahrnimmt.

Im Falle der Verhinderung der Schwerbehindertenvertretung vertritt der Stellvertreter sie in allen Angelegenheiten, in denen sie tätig sein würde. Während der Vertretung hat der Stellvertreter die selben Aufgaben und Rechte wie die Schwerbehindertenvertretung selbst."

Ich konnte nirgendwo finden, dass der Stellvertreter/die Stellvertreterin aktiv nachfragen muss, ob die Vertrauensperson ihre Amtsgeschäfte trotz Arbeitsunfähigkeit wahrnehmen will. Auch der Text hier auf der Seite geht von einem automatischen Verhinderungsfall bei Krankheit aus.
Daher muss aus meiner Sicht eine Vertrauensperson aktiv erklären, dass bzw. in welchem Umfang sie ihre Amtsgeschäfte wahrnehmen will. Bei teilweiser Mandatswahrnehmung werden allerdings die Zuordnungen schwierig, wann der Stellvertreter als Abwesenheitsvertretung der Vertrauensperson und wann als Stellvertreter handelt.

Hiermit sehe ich meine Rechtsauffassung bestätigt.


Liebe Grüße

Hendrik


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