Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

Fragesteller, Bayern, Sunday, 27.12.2009, 09:37 (vor 5242 Tagen) @ hackenberger

Die Beteiligung hat stets ab Antragstellung (sowohl Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung iwe auch Antrag auf Gleichstellung) und Kenntnis des AG hierüber zu erfolgen.


Hallo liebe Ratgeber,

eine Frage zu diesem Beitrag zum Thema § 95 (2): Gilt das noch immer, dass der Arbeitgeber die Beteiligung bereits ab Antragstellung (Anerkennung eines GdB) einzuhalten hat> Wäre besonders wichtig, da in meinem konkreten Fall ein - vermutlich längeres - Klageverfahren gegen einen völlig unzureichenden GdB 20 läuft und der Arbeitgeber die beteiligung beharrlich verweigert. GGf. Rechtsgrundlagen wären super! :-)

Danke und viele Grüße!


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