Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

Andrea H., Thursday, 09.12.2004, 11:39 (vor 7086 Tagen)

Hallo,
meine Frage aus leider aktuellen Anlässen:
Beteiligung der SchwbV ab Antragstellung der Gleichstellung nach SGB IX>
Nach meiner Kenntnis besteht Kündigungsschutz nach dem SGB IX ab
Antragstellung auf Gleichstellung.
Nun behauptet mein BR und Pe, dass die SchwbV bei Versetzungen und
sonstigen Personalentscheidungen bei noch nicht entschiedenen
Gleichstellungsanträgen nicht beteiligt werden!
Herzlichen Gruß
Andrea H.


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