Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 27.12.2009, 16:29 (vor 5242 Tagen) @ Fragesteller

Hallo "Fragesteller",

» Das wenn ich sicher wüsste. (Unser Arbeitgeber ist eine
» bundesweite Körperschaft d.ö.R, ich bin die SBV für das gesamte Bundesland
» Bayern. Was gilt nun hier> Mir wurde bisher immer berichtet, es sei
» ausschließlich das BPersVG, aber stimmt das wirklich>

Das kann von außen eigentlich keiner sicher sagen, ohne alles genau zu kennen. Doch Du musst es doch als SchwbV/ BezriksSchwbV wissen. Du warst doch sicher auch schon bei PersRatWahlen dabei und hast selber gewählt und bist in den entsprechenden PR-Gremien mit dabei. Also, wer wurde nach welcher Rechtsgrundlage gewählt> Weiter wer tagt bei euch, nach welcher Rechtsgrundlage>

Ich denke aber, als bundesweite Körperschaft d.ö.R dürfte das BPersVG zur Anwendung kommen.

Muss ja ganz ehrlich sagen, diese Frage wundert mich nun doch schon etwas, von einem Mandatsträger, SchwbV und Bezirks-SchwbV. :-(


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