Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

Fragesteller, Bayern, Sunday, 27.12.2009, 13:02 (vor 5241 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für die ausführliche Sonntagsberatung! Toll, das hilft mir schon erheblich weiter, daher ein großes Dankeschön!:-)

Wegen der Suchfunktion: Sorry, die hatte ich intensiv benutzt, so kam ich ja auf diesen älteren Beitrag..... Vielleicht jatte ich ja nicht intensiv genug gewühlt.... Bitte um Nachsicht, bin aber derzeit erheblich mit einigen maßgeblichen Stellen des AGs "sehr uneinig", gelobe aber trotzdem (weitere) Besserung.;-)

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag!
p.s.:Weiter ist auch hier immer zu beachten, die SchwbV hat ja kein Mitbestimmungsrecht sondern "nur" ein Anhörungsrecht/ Beratungsrecht, bis auf eine kleine Ausnahme im Geltungsbereich des Bay. PersVG, hat.
Kannst Du mir dazu bitte einen Tipp geben (§>)>. Danke vorab!


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