Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 27.12.2009, 16:59 (vor 5241 Tagen) @ Fragesteller

Hallo "Fragesteller",

» Muss ja ganz ehrlich sagen, diese Frage wundert mich nun doch schon
» etwas, von einem Mandatsträger, SchwbV und Bezirks-SchwbV. :-(
» Völlig zu recht, Dein :-( !
dann sind wir ja wieder "zusammen".

» Aber bisher lief alles relativ problemlos. Da erst jetzt - im Zuge einer
» großen Umorganisation usw. - plötzlich sehr viel negativ verläuft, war die
» Rechtsgrundlage für Wahlen und Sitzungen ja nie ein Thema. Und genau aus
» diesem Grund besteht jetzt akuter Handlungsbedarf (Abklärung, Seminar
» usw.).
Ja, gerade dann, aber eigentlich von Beginn an, sollte man die Rechtsgrundlagen für sein Handeln für seine Mandatswahrnehmung kennen. Denn nur dann kann man diese wahrnehmen und handeln. ;-)

Doch dass hier dringend Wissen auffrischenung gesteht hast Du ja schon erkannt. ;-)


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