Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)
Hallo "Fragesteller",
» Muss ja ganz ehrlich sagen, diese Frage wundert mich nun doch schon
» etwas, von einem Mandatsträger, SchwbV und Bezirks-SchwbV.
» Völlig zu recht, Dein !
dann sind wir ja wieder "zusammen".
» Aber bisher lief alles relativ problemlos. Da erst jetzt - im Zuge einer
» großen Umorganisation usw. - plötzlich sehr viel negativ verläuft, war die
» Rechtsgrundlage für Wahlen und Sitzungen ja nie ein Thema. Und genau aus
» diesem Grund besteht jetzt akuter Handlungsbedarf (Abklärung, Seminar
» usw.).
Ja, gerade dann, aber eigentlich von Beginn an, sollte man die Rechtsgrundlagen für sein Handeln für seine Mandatswahrnehmung kennen. Denn nur dann kann man diese wahrnehmen und handeln.
Doch dass hier dringend Wissen auffrischenung gesteht hast Du ja schon erkannt.