Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 27.12.2009, 13:18 (vor 5242 Tagen) @ Fragesteller

Hallo "Fragesteller",

» vielen Dank für die ausführliche Sonntagsberatung! Toll, das hilft mir
» schon erheblich weiter, daher ein großes Dankeschön!
Bitteschön! ;-)

» Wegen der Suchfunktion: Sorry, die hatte ich intensiv benutzt, so kam ich
» ja auf diesen älteren Beitrag..... Vielleicht hatte ich ja nicht intensiv
» genug gewühlt.... Bitte um Nachsicht, bin aber derzeit erheblich mit
» einigen maßgeblichen Stellen des AGs "sehr uneinig", gelobe aber trotzdem
» (weitere) Besserung.
Ok, einfach einmal die richtigen Begriffe in die Suchmaske eingeben, in diesem Falle "Beteiligung der SchwbV ab Antragstellung". ;-)

» p.s.:Weiter ist auch hier immer zu beachten, die SchwbV hat ja kein
» Mitbestimmungsrecht sondern "nur" ein Anhörungsrecht/ Beratungsrecht, bis
» auf eine kleine Ausnahme im Geltungsbereich des Bay. PersVG, hat.
» Kannst Du mir dazu bitte einen Tipp geben (§>)>
Laut Deinem Profil, trifft dieses ja aber für Dich nicht zu, denn lt. dem Profil bis Du im Geltungsbereich des BPersVG (Bundespersonalvertretungsgesetz) tätig und nicht im Geltungsbereich des BayPVG (Bayerisches Personalvertretungsgesetz) tätig.

Ansonst gilt der "alten aber immer wirksame Tipp" lesen, „denn lesen bildet ja weiter“. ;-)

» Danke vorab![/b]
Bitte! ;-)

» noch einen schönen Sonntag!
Ja, auch Dir noch und viel Spaß beim lesen. ;-)


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