Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)
Ein letztes Hallo für heute vor dem Feierabend,
» Ok, einfach einmal die richtigen Begriffe in die Suchmaske eingeben, in
» diesem Falle "Beteiligung der SchwbV ab Antragstellung".
Tja, jetzt bin ich schlauer
» Laut Deinem Profil, trifft dieses ja aber für Dich nicht zu, denn lt. dem
» Profil bis Du im Geltungsbereich des
» BPersVG
» (Bundespersonalvertretungsgesetz) tätig und nicht im Geltungsbereich des
» BayPVG
» (Bayerisches Personalvertretungsgesetz) tätig.
Das wenn ich sicher wüsste.... Unser Arbeitgeber ist eine bundesweite Körperschaft d.ö.R, ich bin die SBV für das gesamte Bundesland Bayern. Was gilt nun hier> Mir wurde bisher immer berichtet, es sei ausschließlich das BPersVG, aber stimmt das wirklich>
» Ansonst gilt der "alten aber immer wirksame Tipp" lesen, denn lesen
» bildet ja weiter.
Wird gemacht! Wirklich! Und bald auch mal ein Seminar bei Euch (in Planung...)
So, jetzt aber schlußendlich: Einen wunderschönen Abend noch und danke nochmals für die Geduld!