Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

Fragesteller, Bayern, Sunday, 27.12.2009, 16:20 (vor 5241 Tagen) @ hackenberger

Ein letztes Hallo für heute vor dem Feierabend,

» Ok, einfach einmal die richtigen Begriffe in die Suchmaske eingeben, in
» diesem Falle "Beteiligung der SchwbV ab Antragstellung". ;-)

Tja, jetzt bin ich schlauer ;-)


» Laut Deinem Profil, trifft dieses ja aber für Dich nicht zu, denn lt. dem
» Profil bis Du im Geltungsbereich des
» BPersVG
» (Bundespersonalvertretungsgesetz) tätig und nicht im Geltungsbereich des
» BayPVG
» (Bayerisches Personalvertretungsgesetz) tätig.


Das wenn ich sicher wüsste....:-( Unser Arbeitgeber ist eine bundesweite Körperschaft d.ö.R, ich bin die SBV für das gesamte Bundesland Bayern. Was gilt nun hier> Mir wurde bisher immer berichtet, es sei ausschließlich das BPersVG, aber stimmt das wirklich>

» Ansonst gilt der "alten aber immer wirksame Tipp" lesen, „denn lesen
» bildet ja weiter“. ;-)


Wird gemacht! Wirklich! Und bald auch mal ein Seminar bei Euch (in Planung...)

So, jetzt aber schlußendlich: Einen wunderschönen Abend noch und danke nochmals für die Geduld!


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