Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

Fragesteller, Bayern, Sunday, 27.12.2009, 16:47 (vor 5241 Tagen) @ hackenberger

Hallo nochmals,

Ich denke aber, als bundesweite Körperschaft d.ö.R dürfte das BPersVG zur
Anwendung kommen.

Ja davon gehe ich aus, da niemals anderes erwähnt wurde.

» Muss ja ganz ehrlich sagen, diese Frage wundert mich nun doch schon etwas,
» von einem Mandatsträger, SchwbV und Bezirks-SchwbV. :-(

Völlig zu recht, Dein :-( !

Aber bisher lief alles relativ problemlos. Da erst jetzt - im Zuge einer großen Umorganisation usw. - plötzlich sehr viel negativ verläuft, war die Rechtsgrundlage für Wahlen und Sitzungen ja nie ein Thema. Und genau aus diesem Grund besteht jetzt akuter Handlungsbedarf (Abklärung, Seminar usw.).

Nochmals danke und viele Grüße!


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