Re: Gleichstellung ab Antragstellung (Gleichstellung)

Werner Meier @, Wednesday, 22.12.2004, 08:13 (vor 7072 Tagen) @ Andrea H.

Hallo Andrea,

vollkommen richtig! Bei Gleichstellung bist Du ab Antragstellung dabei, da
die Anerkennung als Schweb durch das Versorgungsamt erfolgt und dieses
Verfahren durch den Bescheid und Ausstellung der Bescheinigung
abgeschlossen.
Gerade dieses Thema wurde auch auf der Tagung der Arbeitsgemenschaft der
Schwerbehindertenvertretungen NRW im Versorgungsamt Dortmund besprochen.

Gruß Werner


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