Medizinische Rehabilitation (Allgemeines)

Pia, Monday, 28.12.2009, 18:44 (vor 6143 Tagen) @ Susann

Hallo Susanne,

war denn die Reha im Rahmen eines BEM beantragt und bewilligt worden> Grundsätzlich finde ich die Frage und die Fristsetzung vom AG erst einmal zweifelhaft. Woher weiss der AG von dem Abbruch der Reha>

Während einer AU kommt es immer wieder mal vor, dass Therapien (z.B. Medikamenteneinnahme, Physiotherapie usw.)abgebrochen werden. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo es zu einer solcher Fragestellung zur Rechtfertigung der AU an einen AN durch den AG gekommen wäre. Gäbe es Zweifel an der AU wäre der Betroffene sicher gesund geschrieben.

Wie erklärt der AG denn der SBV sein Ansinnen>

Viele Grüße

Pia


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