Medizinische Rehabilitation (Allgemeines)

Pia, Tuesday, 29.12.2009, 09:15 (vor 6142 Tagen) @ hackenberger

Hallo Susanne,

vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung. Da scheint die KK ja mit ihrer Einschätzung der Rehaunfähigkeit ja richtig gelegen zu haben. Es gehört nicht zu den arbeitsvertraglichen Pflichten eines Arbeitnehmers solche Begehren des Arbeitsgebers zu erfüllen. Wenn Mobbing eine Rolle spielt empfiehlt sich noch mehr Achtsamkeit als sowieso in solchen Fällen angebracht ist.

Der AG scheint eine verhaltensbedingte Kündigung anzustreben und nach Beweisen zu suchen die eine solche Kündigung rechtfertigen. Diese Aktion wird den AN vermutlich zusätzlich erheblich belasten.

Als SBV müsstest Du eigentlich den AG auf seine Pflicht zur Durchführung eines BEM hinweisen und die Durchführung auch einfordern. Hast Du Kontakt mit dem Integrationsamt und eine Unterstützung beim durchzuführenden BEM angefragt>

Dem AN würde ich empfehlen entweder kurz und knapp den AG auf die weiterbestehende AU hinzuweisen oder überhaupt nicht zu antworten.

In Unternehmen die Mobbing dulden ist die Arbeit als SBV besonders schwierig.

Bernhard hat auf die Dir zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen. Sind das Möglichkeiten für Dich>

Viele Grüße

Pia


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