Medizinische Rehabilitation (Allgemeines)

Susann, M-V, Monday, 28.12.2009, 19:30 (vor 6143 Tagen) @ Pia

Hallo Pia,

danke für die kurzfristige Antwort.

Die Medizinische Reha wurde auf Antrag bewilligt. Krankenkasse hatte abgelehnt - wegen Rehaunfähigkeit. Der AN musste EU-Rente beantragen, diese wurde abgelehnt, Widerspruch über VDK läuft. Darum hat der Rententräger die Medizinische Reha nach Gutachtertermin genehmigt.

AN seit über einem Jahr krank, möchte jedoch gerne wieder arbeiten und hat das dem AG auch mitgeteilt. Zwei stufenweise Wiedereingliederungen scheiterten, 1. weil Arzt keine Belastungserbrobung sah (Einarbeitung auf einem anderen Apl mit minderwertigen Tätigkeiten), 2. wurde auf Grund der Erkrankung des AN abgebrochen. Ein BEM ist bis heute nicht erfolgt, obwohl der AN mehrfach darauf hingewiesen hat.

Bisher beim AG noch nicht nachgefragt, warum diese Verfahrensweise, da durch die Feiertag auch viele nicht erreichbar und im Urlaub sind.
AN sollte sich nach der Medizinschen Reha wieder beim AG melden, was dieser tat. Der AG sah auf dem Auszahlschein dann, dass die Reha abgebrochen wurde und sandte nun dieses Schreiben kurz vor Weihnachten.

Ich finde dieses Schreiben ebenfalls sehr merkwürdig, da der AN selber seinen Gesundheitszustandt nicht einschätzen kann. Die AU ist auf Grund einer psychischen Erkrankung erfolgt auf Grund einer betrieblichen Belastungssituation (Mobbing). Es ist wohl davon auszugehen, dass eventuell nun eine Krankheitsbedingte Küngigung in Erwägung gezogen wird - seitens des AG.

Meine Frage hier im Forum wäre nun - wegen der Dringlichkeit - was bzw. wie soll der AN nun antworten. Soll er darauf hinweisen, dass er nicht auskunftsfähig sein muss oder soll er das Schreiben ignorieren>

MfG


Susann


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