Medizinische Rehabilitation (Allgemeines)

Susann, M-V, Monday, 18.01.2010, 18:32 (vor 6122 Tagen) @ hackenberger

Lieber Bernhard,

nach dem heutigen Tag sieht es so aus, als würde der AG eine krankheitsbedingte Kündigung für den AN in Erwägung ziehen.

Er ist der Meinung, dass das nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit eine logische Folge wäre.

Hat er damit recht>

Auch ist der AG der Meinung, dass die Hauptfürsorgestelle das in jedem Fall befürworten wird, weil seitens des AG alles getan wurde, um den AN eine Tätigkeit nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten bereitzustellen. Der AN sieht das jedoch nicht so.


Susanne


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