Medizinische Rehabilitation (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 19.01.2010, 14:56 (vor 6121 Tagen) @ Susann

Hallo Susanne,

» hier noch eine Frage!

» Darf ein AG ohne Begründung äußern, dass er einen bestimmen AN nicht haben
» will>
Sagen darf auch ein AG sehr viel, Meinungsfreiheit nennt man dieses. Es darf nur nicht Richtung Mobbing gehen.

» Wie ist das mit dem Direktionsrecht>
Schaue/ lese einmal [link=http://www.google.de/search>hl=de&source=hp&q=direktionsrecht+des+arbeitgebers&meta=&aq=1&oq=Direktio]hier![/link]

» Ist ein AN dieser Aussage hoffnungslos ausgesetzt> Welche Rechtsmittel
» kann man da einlegen>
Nein, zum Anwalt gehen.

» Darf ein AG Tätigkeiten einses AN gemäß Direktionsrecht auf andere AN
» verteilen und nun dem AN ohne Aufgaben belassen bzw. minderwertige
» Tätigkeiten zuweisen oder Tätigkeiten die unter der arbeitsvertraglichen
» Vergütung liegen>
Der AN hat einen Rechtsanspruch auf Arbeitsvertragliche Beschäftigung, ob diese hier noch vorliegt, müsste letztlich ein Gericht klären. Aber der BR sollte prüfen, ob hier der Sachverhalt der [link=http://www.google.de/search>hl=de&q=versetzung+im+arbeitsrecht+und+Mitbestimmung+des+BR&meta=&aq=f&oq=]Versetzung[/link] gem. BetrVG vorliegt und dann seine Mitbestimmung einfordern und nutzen. Die SchwbV ihre Rechte auch § 95 Abs. 2 SGB IX.


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