Medizinische Rehabilitation (Allgemeines)
» Hallo Bernhard,
vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ist es richtig, dass man eine Stufenweise Wiedereingliederung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) auch getrennt voneinander vorzunehmen kann> Laut Aussage eines Mitarbeiters in der SBV wäre im Hamburger Modell festgelegt, dass ein BEM nur im Zusammenhang mit einer Stufenweisen Wiedereingliederung erfolgen kann.
Sind die § 81-84 SGB IX "kann" Bestimmungen> Am Bürgertelefon sagte man mir, dass der AG das Recht hat, wenn er einen gesunden AN eingestellt hat, diesen auch nach einer Krankheit wieder zu bekommen. Daher könnte man gegen eine krankheitsbedingte Kündigung eigentlich nichts tuen.
Für mich war diese Aussage schockierend. Ist dem wirklich so>
Mit freundlichen Grüßen
Susanne