Medizinische Rehabilitation (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 18.01.2010, 18:44 (vor 6122 Tagen) @ Susann

Hallo Susanne,

ob der AG mit seiner Meinung recht hat, kann ich nicht beurteilen.

Das IA erteilit i.d.R. eine Zustimmung zur Kündigung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht, § 89 SGB IX, Einschränkungen der Ermessensentscheidung.

Es prüft u.U. ob der AG bei Schwerbehinderten den § 84, Abs. 1 und 2 SGB IX, beachtet hat. Ist dieses nicht der Fall, verlangt das IA u.U. erst diese Beachtung/ Anwendung.

Alles andere wäre dann Thema einer Kündigungsschutzklage, also der ArbG.

Aber schaue auch einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=+3-Stufen-Pr%FCfung+bei+krankheitsbedingten+K%FCndigungen]hier[/link]! Denn dort ging es gerade esrt gestern auch um dieses Thema. Leider wohl überlesen.


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