Erpressung bzw. Nötigung des Wahlvorstands (Wahlen)

broesel, München, Saturday, 02.10.2010, 14:33 (vor 5863 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
ich bin im öffentl. Dienst auch im Wahlvorstand für die SBV Wahlen.
Nun hat ein weiterer SBV-Kandidat nicht nur Einsicht in das Wverzeichnis gefordert, er wollte es auch kopiert, fotografiert haben bzw. es sich abschreiben. Wir haben ihm Einsicht gewährt und zugestanden sich Notizen zu machen. Jetzt möchte er noch einmal "eine Stunde alleine in einem Raum" (seine Aussage in seiner e-mail) sich die Namen abschreiben. Wenn der Wahlvorstand ihm dies nicht gewähre und er die Wahlen nicht gewinnen würde hat er weiter geschrieben, dann würde er die Wahl anfechten.
Als Mitglied des WV werde ich diese Angelegenheit an die Dienststelle weitermelden. Wer weiß Rat> Wer kann helfen> Was können wir noch machen>
Liebe Grüße von broesel


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