Erpressung bzw. Nötigung des Wahlvorstands (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 03.10.2010, 11:54 (vor 5862 Tagen) @ broesel

Hallo Eva,

» PS: Eva, wird bei Dir per Briefwahl oder nur im Wahllokal gewäht>
» bei uns ist generell Briefwahl angeordnet. Die Wahlunterlagen gehen
» komplett, d.h. auch mit Wahlausschreiben an die Wähler (darauf haben wir
» schon geachtet). Außerdem hat er noch einmal das Wahlausschreiben per
» E-Mail zur Kenntnis bekommen.
Optimal! Somit bestand/besteht auch hier kein Grund der Klage.
Habe aber auch gerade in diesem Jahr hier leider wieder bei Wahlen Fehler zu diesem Thema feststellen können. Da wurde dieses nicht mitversandt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion