Erpressung bzw. Nötigung des Wahlvorstands (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 02.10.2010, 17:29 (vor 5863 Tagen) @ broesel

Hallo,
hier geht es um gleiches Recht für alle, Chancengleichheit. Die VPSchwb kennt alle Wähler. Somit MUSS im Rahmen der Gleichberechtigung/-handlung, Chancengleichheit allen mit berechtigtem Interesse es ermöglicht werden auch Kenntnis aller möglichen Stützer eingeräumt werden. Denn JEDER Wahlvorschlag bedarf ja 1/20 = 5% der Wahlberechtigten als Stützunterschriften. Bei mehreren 100 Wählern etwa in Großbetrieben kann es daher nachvollziehbar notwendig werden, mehrfach in die Wählerliste zu sehen, um sich mögliche einzelne Stützer zu notieren


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