Erpressung bzw. Nötigung des Wahlvorstands (Wahlen)
Hallo,
hier geht es um gleiches Recht für alle, Chancengleichheit. Die VPSchwb kennt alle Wähler. Somit MUSS im Rahmen der Gleichberechtigung/-handlung, Chancengleichheit allen mit berechtigtem Interesse es ermöglicht werden auch Kenntnis aller möglichen Stützer eingeräumt werden. Denn JEDER Wahlvorschlag bedarf ja 1/20 = 5% der Wahlberechtigten als Stützunterschriften. Bei mehreren 100 Wählern etwa in Großbetrieben kann es daher nachvollziehbar notwendig werden, mehrfach in die Wählerliste zu sehen, um sich mögliche einzelne Stützer zu notieren