Erpressung bzw. Nötigung des Wahlvorstands (Wahlen)

broesel, München, Saturday, 02.10.2010, 15:35 (vor 5863 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Eva,
» lese bitte unbedingt dieses Urteil.
» LAG BaWü vom 27.01.2004, 8TaBV 4/03

Lieber Bernhard,
das Urteil kenne ich mittlerweile fast auswendig. Es steht nichts darin, was ich noch verwenden könnte bzw. was mir noch weiterhelfen könnte. Aufgrund dieses Urteils haben wir ihm ja Einsicht gewährt. Jetzt fordert er aber erneut 1 Std. im stillen Kämmerchen.

Viel Glück auf deinem Weg
Gruß Eva


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