Erpressung bzw. Nötigung des Wahlvorstands (Wahlen)
» PS: unbedingt Dein Profil vollständig ausfüllen. Man kann z.B. wegen der
» Unvollständigkeit nicht erkennen welches Wahlverfahren zur Anwendung
» kommt.
Lieber Bernhard und alle Anderen,
ich dachte, ich habe bereits oben erwähnt, dass es sich hier um ein FÖRMLICHES WAHLVERFAHREN handelt.
Natürlich weiß ich, dass das ArbG die Wahlanfechtung, falls er es denn schaffen würde, zwei Mitstreiter zu finden, erst einmal annehmen muss. Aber einem Wahlvorstand damit schon im Vorfeld zu drohen, lässt m.E. nicht gerade eine gute Einstellung eines Kandidaten zur SBV-Arbeit erkennen.
Gruß Eva