Erpressung bzw. Nötigung des Wahlvorstands (Wahlen)

broesel, München, Saturday, 02.10.2010, 18:02 (vor 5863 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Eva,
» Fazit: Die "alte" SBV soll bei ihrer (persönlichen) Wahlwerbung
» genauestens darauf achten, dass dazu keine "dienstlichen Adressen" genutzt
» werden.

Lieber Hans-Peter,
ganz lieben Dank für Deine Rückmeldung.:flower:
Ihr (Du und Bernhard)habt mir wirklich gute Tipps gegeben, denn langsam habe ich schon an mir selbst gezweifelt ob ich bzw. wir auch wirklich alles beachtet haben.
Mit der persönlichen Wahlwerbung der alten SBV gibt es gar kein Problem (falls diese überhaupt noch Werbung braucht aufgrund der m.E. sehr guten Arbeit der letzen Jahre).
Es ist eher zu befürchten, dass der genannte Kandidat über die Dienstadressen für sich Werbung machen wird - und dann...:ok:
Ganz liebe Grüße von broesel


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