Erpressung bzw. Nötigung des Wahlvorstands (Wahlen)

broesel, München, Saturday, 02.10.2010, 16:39 (vor 5863 Tagen) @ maro10

Hallo maro10 ich bin der gleichen Meinung wie du. Alles andere spricht doch gegen den Datenschutz z.B. §§ 67 ff. SGB X. Oder ist bei solchen Wahlen der Datenschutz nicht mehr gültig!
Gruß Eva


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