Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Allgemeines)
ERgänzung zur Parkplatzgeschichte:
die Betroffene ist lediglich 4 Std. täglich beschäftigt, hat einen GdB von 40 ohne Merkzeichen aber Zustand nach Schlaganfall, d.h. Trittunsicherheit und Probleme bei längeren Wegstrecken wie bei ansteigenden Strecken.
Die Kollegin ist bereits vor einigen Wochen gestürzt und hat sich leicht verletzt, leider hat sie den Unfall nicht als Wegeunfall gemeldet. Die Kollegin hat leider nach wie vor leichte Probleme und jetzt noch mehr Angst, gerade im Winter, aufgrund weiterer Wegstrecken erneut zu stürzen.
In der Vergangenheit gab es bereits Regelungen in ähnlichen Fällen (auch befristet für die Winterzeit), doch diesmal laufe ich gegen Mauern. Die Kollegin war nun beim Betriebsarzt, der seinerseit nun ein fachärztliches Gutachten anfordert (Attest vom Hausarzt läge vor sowie der Entlassbericht aus der Reha ...) Meines Erachtens ist es aufgrund der vorliegenden Unterlagen gut nachzuvollziehen, dass hier eine gewisse Gehbehinderung vorliegt. Trotz Hinweis auf Fürsorgepflicht etc. sind die Verantwortlichen noch nicht koperationsbereit und irgendwie lösungswillig.
Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist im übrigen auch nicht möglich.
An die Verantwortlichen des Forums: Ich habe alle Suchfunktionen genutzt und gegoogelt, aber nicht wirklich was gefunden, was mir weiterhilft. Wer kann mir TIPPS für weiteres Verfahren geben.
Gruß Andrea