Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Allgemeines)
Hallo Apanatshi,
Gleichstellung kann und gibt es auch für Kündigungsgeschütze Beschäftigte wie sogar für Beamte.
Man findet dazu etwas unter A-Z und in Forumsbeuträgen wenn ma die Suchfunktion nutzt. Es kommt dann halt nur darauf an den Antrag richtig zu begründen. Wie z.B. die Notwenigkeit der Rechte aus § 81 Abs. 4 in Anspruch nehmen zu können. Weiter auch zum Schutz vor Änderungskündigungen aus Gründen der Behinderung.
Letztlich, auch Beschäftigte welche per TV nicht mehr ordentlich gekündigt werden können können gekündigt werden.
"Ein Sonderfall der außerordentlichen Kündigung ist die Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei tariflicher Unkündbarkeit."
Man muss also nur auf alle Fakten hinweisen und begründen.