Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.10.2010, 14:23 (vor 5840 Tagen) @ hackenberger

Hallo Andrea,

das mit dem gemeinsamen Verfassen der Stellungnahme mit dem AG halte ich im Einzelfall für hochproblematisch, da dadurch der AG an Informationen gelangen könnte, die Ihn nix angehen.
Ich stimme meine Stellungnahme lediglich mit dem BR ab. Die AA kann nicht einfach die Stellungnahme des AG für relevanter erklären, wenn SBV und BR eine andere Sicht der Dinge haben.

Ich habe vor fünf Jahren diese Angelegenheit (Anerkennungsgründe) mit dem zuständigen Teamleiter der AA besprochen, mit der ich die meisten Fälle hatte - auch ausdrücklich bez. ordentlicher Unkündbarkeit. Im Umgang mit anderen Umland-AA's habe ich dann auf diese Praxis verwiesen. Das hat immer funktioniert.
Wegen ordentlicher Unkündbarkeit habe ich seinerzeit die Antwort erhalten, daß dies kein ausschließlicher Ablehnungsgrund für eine GS sein kann, wenn ansonsten eine Gefährdung belegt werden kann.
Hat aber der AG bereits mindestens einmal zumindest versucht, ordentlich unkündbare AN wg. Krankheit außerordentlich zu kündigen, dann spielt die Unkündbarkeit sowieso keine Rolle mehr.

Übrigens sollten Deine "Schäfchen", die wegen der GS Widerspruch einlegen, nicht versäumen (wie beim GdB-Antrag auch), vor Begründung des Widerspruchs mit dem Einlegen Akteneinsicht zu verlangen

--
&Tschüß

Wolfgang


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