Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.10.2010, 20:53 (vor 5842 Tagen) @ hackenberger

Hallo Andrea,

hier scheinen mir aber noch nicht alle Handlungsmöglichkeiten ausgereizt zu sein.
Zum Einen wäre doch schon unabhängig von Erhöhungsantrag etc. ein Antrag auf Gleichstellung längst angebracht gewesen. Bei einem Schlaganfall sollten allein schon die dadurch verursachten Fehlzeiten als Grund ausreichen.
Weiterhin kann das VA auch bei einem GdB von 30 oder 40 eine "wesentliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit" im Bescheid attestieren.
Dies zusammen sollte dann eigentlich ausreichen, im Rahmen eines Integrationsverfahrens mit Integationsamt und evtl. IFD nach § 84 Abs. 1 SGB IX eine für die Kollegin akzeptable individuelle Lösung der Parkplatzfrage zu finden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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