Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Allgemeines)
Hallo Andrea,
Bernhard hat vollkommen recht. Von meinen derzeitigen 57 Gleichgestellten waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 44 ordentlich unkündbar. Unsere Regelung zur Unkündbarkeit (TV-N) dürfte mit Eurer vergleichbar bzw. identisch sein, wenn Ihr dem TVöD unterliegt.
Im Übrigen zählen bei den Fehlzeiten als Gleichstellungsgrund die letzten 3 Jahre vor Antragstellung. Wenn bereits in einem der letzten 3 Jahre erhöhte behinderungsbedingte Fehlzeiten (ca. mehr als 25 Arbeitstage) vorliegen, kann das bereits als Grund reichen. Als Nachweis reicht ein einfacher Ausdruck der KK (aber mit Diagnosen).
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&Tschüß
Wolfgang