Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 26.10.2010, 19:42 (vor 5841 Tagen) @ hackenberger

Hallo Andrea,

Bernhard hat vollkommen recht. Von meinen derzeitigen 57 Gleichgestellten waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 44 ordentlich unkündbar. Unsere Regelung zur Unkündbarkeit (TV-N) dürfte mit Eurer vergleichbar bzw. identisch sein, wenn Ihr dem TVöD unterliegt.

Im Übrigen zählen bei den Fehlzeiten als Gleichstellungsgrund die letzten 3 Jahre vor Antragstellung. Wenn bereits in einem der letzten 3 Jahre erhöhte behinderungsbedingte Fehlzeiten (ca. mehr als 25 Arbeitstage) vorliegen, kann das bereits als Grund reichen. Als Nachweis reicht ein einfacher Ausdruck der KK (aber mit Diagnosen).

--
&Tschüß

Wolfgang


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