Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Allgemeines)
Hallo Kollegen,
Ein Gleichstellungsantrag wird vermutlich gar nicht von unserem Arbeitsamt bewilligt, da sich
1. die Fehlzeiten seit ihrer damaligen Erkrankung absolut im Rahmen halten. Die Kollegin kommt auch zum arbeiten, wenn es ihr dreckig geht.
2. Die Kollegin ist schon über 15 Jahre in unserem Hause beschäftigt ist und verfügt somit über einen Kündigungsschutz....
NIcht desto trotz werden dieses Verfahren ebenfalls trotz schlechter Aussichten anleiern, ggf. sogar in Widerspruch gehen. Leider haben wir diesbezüglich erhebliche Schwierigkeiten. In der Zwischenzeit habe ich bereits bei einer anderen Kollegin einen Widerspruch laufen - bin gespannt, was da rauskommt.
Eine Gleichstellung wird vom Arbeitsamt bei Kollegen abgelehnt, wenn die über einen tariflichen Kündigungsschutz (über 15 Jahre) verfügen. Egal ob hier Minderleistungen vorliegen oder nicht. Ich bin fast davon überzeugt, dass wir durchkommen. In dem jetzigen Fall Zustand nach Apoplex wird sich das genauso abzeichnen, eine Minderleistung liegt bis zu einem bestimmten Grad nämlich vor.
Letztendlich kommen wir vielleicht zu unserem Recht, aber darüber vergehen Wochen und Monate und der Bedarf ist jetzt da, das ist das Hauptproblem.
Aber steter Tropfen höhlt den Stein, irgendwie werden wir es schon noch schaffen. Werde Erfolg vermelden