Parkplätze für gehbehinderte unter GdB 50 (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
ja, hier so habe ich gerade aus einem Anruf bei der Agentur für Arbeit erfahren war ich nicht mehr aktuell. Seit einer BSG-Entscheidung 2001 ist der AG kein Beteiligter mehr.
Laut Auskunft der Agentur galt der AG bis dahin als Beteiligter und konnte bis dahin auch einer Gleichstellung widersprechen.
Ich hatte leider in meinen Unterlagen noch den alten Stand. Somit war es ganz gut auch für mich, einmal mich wieder tiefer mit diesem Thema zu befassen.
Auch ist es heute nicht mehr so, dass i.d.R. Anträge, wegen mangelnder Mitwirkung, negativ entschieden werden wenn der Antragsteller die Befragung des AG ablehnt. In einem Schreiben auf Grund einer Anfrage von mir an die Bundesagentur für Arbeit wurde noch die Aussage gemacht, dass auf die Stellungnahme des AG zur Abklärung der Gefährdung des Arbeitsplatzes i.d.R. nicht verzichtet werden kann.
Es hat sich hier also auch, letztlich auch auf Grund der BSG-Entscheidung doch etwas zu positiven verändert.
Fazit: ich habe meine Unterlagen aktualisiert 