Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Friday, 18.02.2011, 09:37 (vor 4825 Tagen)

Guten Tag zusammen,

eine Kollegin, GdB 70 und "G" leidet unter dem sog. "Postpoliosyndrom".
D.h. sie ist als Kind an Kinderlähmung erkrankt und wird jetzt im Alter, 48 Jahre, immer immobiler. Von Beruf ist die Erzieherin, d.h. ohne ein Mindestmaß an Beweglichkeit, ist keine Berufsausübung mehr möglich.
Eine Reha im November bescheinigt ihr eine tägliche Arbeitszeit von 6 Stunden und empfiehlt eine Teilerwerbsminderungsrente.
Im Vorfeld dieses Antrages reduziert sie ihre Arbeitszeit, nach dem SGB IX, § 81 Abs. 5, auf 20 Wochenstunden.
Die DRV lehnt jetzt den Antrag ab und verweist sie auf eine "leichte Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt".
Die empfohlenen 6 Stunden täglich werden allerdings auch von der DRV anerkannt.

Was ist hier zu machen, denn ein "Krüppel" hat doch keinerlei Aussichten auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit wäre vorgezeichnet..
Bitte entschuldigt meine drastische Formulierung,aber ich bin ratlos.

Herzliche Grüße


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