Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Monday, 21.02.2011, 16:51 (vor 4822 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

Ihren letzten Ausführungen muss ich leider widersprechen.
Sowohl Prof. Düwell, als auch der Justitiar des Integrationsamtes Köln, vertreten die Meinung, dass die Verringerung der Arbeitszeit, nach dem § 81, wieder rückgängig gemacht werden kann,wenn eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit erkennbar ist.
In meinem Fall hat die DRV die Rente abgelehnt, weil eben - nach deren Auffassung - noch genügend Leistungsfähigkeit vorhanden war.
Also war die vorausgegangene Reduzierung der Arbeitszeit überhaupt nicht notwendig, da jetzt amtlicherseits festgestellt wurde, dass eben keine Minderung der Leistungsfähigkeit vorliegt.

Viele Grüße


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