Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Herr Hackenberger,
Ihren letzten Ausführungen muss ich leider widersprechen.
Sowohl Prof. Düwell, als auch der Justitiar des Integrationsamtes Köln, vertreten die Meinung, dass die Verringerung der Arbeitszeit, nach dem § 81, wieder rückgängig gemacht werden kann,wenn eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit erkennbar ist.
In meinem Fall hat die DRV die Rente abgelehnt, weil eben - nach deren Auffassung - noch genügend Leistungsfähigkeit vorhanden war.
Also war die vorausgegangene Reduzierung der Arbeitszeit überhaupt nicht notwendig, da jetzt amtlicherseits festgestellt wurde, dass eben keine Minderung der Leistungsfähigkeit vorliegt.
Viele Grüße