Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Friday, 18.02.2011, 11:24 (vor 4825 Tagen) @ sbv

Hallo "sbv“,

» vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Bitte!

» Die Reduzierung der AZ wurde von der Reha-Klinik vorgeschlagen.
» Damit sollte die Ernsthaftigkeit eines Rentenantrages unterstützt werden.
» Die Klinik ist in ihrem Abschlussbericht sogar von einer vollen Rente
» ausgegangen.
Ja, auch hier die Aussage, auch REHA-Häuser sind keine Rentenfachleute.

» Die DRV hatte kein weiteres ärztl. Gutachten angefordert.
Das muss sie wohl auch erst einmal nicht. Es wird aber wohl dann im Widerspruchsverfahren gemacht werden.

» Ich denke hier muss jetzt mit dem § 81, Abs.5 SGB IX, im Umkehrschluss,
» die Rücknahme der Teilzeit beantragt werden.
Das dürfte nicht gehen, denn ich erkenne im § 81 SGB IX hier keinen Rechtsgrund für eine Erhöhung der Arbeitszeit. Denn, ein mehr kann ja nicht gesundheitlich fördernd sein. Der Grund auf diesem Wege einen gesundheitlichen Zustand, also negativen Zustand, herbei zu führen, der zu Erwerbsunfähigkeit führt dürfte nicht anerkannt werden.

So wird wohl nur ein Widerspruch bzw. Klage gegen die Entscheidung der DRV bleiben.


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