Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Wednesday, 23.02.2011, 11:05 (vor 4820 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

auf Ihren letzten Beritrag muss ich doch noch mal eingehen:

» Ich würde hier daher dazu raten, sich fachliche Unterstützung zu holen um
» ggf. die Ablehnung der Teilerwerbsunfähigkeitsrente/ Rentenantrag
» insgesamt auf einen Erfolgreichen Widerspruch prüfen zu lassen. Also ggf
» auf dem Wege des Widerspruches oder Klage einen positiven Rentenbescheid
» zu erreichen.
»
» Aber auch hier vorher prüfen, ob bei Teilerwerbsunfähigkeit eine
» Weiterbeschäftigung beim AG möglich ist. Auch hier könnte es Probleme
» geben. Auch solche Fälle hatten wir hier im Forum ja schon.

Natürlich wird, bzw. wurde über den VdK Widerspruch eingelegt. Aber das kann alles dauern......
Nach meinen Erfahrungen sogar jahrelang.
Bezüglich der Weiterbeschäftigung bei einer Teilerwerbsminderungrente kommen die
"Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz", kurz "AVR", § 35, Abs. 2 zum Tragen:

Der MA muss seinen Antrag auf Weiterbeschäftigung innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung des Rentenbescheides schriftlich beim AG geltend machen.
Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung kann nur abgelehnt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht unverzüglich den AG über die Zustellung des Rentenbescheides informiert ( Abs.1 ).

Ich schreibe das so ausführlich, damit u.U. Kolleginnen und Kollegen davon profitieren können.

Viele Grüße und besten Dank !


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