Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Tuesday, 22.02.2011, 10:17 (vor 4821 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

abschließend noch folgende Bemerkung:

» Weiter, wenn nun der Schwerbehinderte sagt, es ist eine Verbesserung
» eingetreten, daher möchte ich auf Grundlage § 81 Abs. 4 und 5 die
» Arbeitszeit wieder erhöhen, könnte sich dann auch noch das Versorgungsamt
» melden. Denn, jeder Schwerbehinderte ist ja verpflichtet, siehe
» Rechtsbelehrung beim Feststellungsbescheid, Verbesserungen dem VA zu
» Kenntnis zu bringen. Die Folge könnte dann eine Verringerung des GdB
» sein.
»
» Somit, könnte das Ganze einen sehr ungeschickten Verlauf nehmen.

Nicht die Schwerbehinderte sagt, es sei eine Verbesserung eingetreten, sondern die DRV bescheinigt mit der Ablehnung der Rente, dass aus ihrer Sicht gar keine Verschlechterung vorhanden war.
Somit entfällt auch das Bedürfnis nach TZ, d.h. der "Status quo" bleibt erhalten.
Mit einer Verringerung des GdB, unbefristet, ist nicht zu rechnen, da die Körperbehinderungen irreversibel sind.

Viele Grüße


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