Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Friday, 18.02.2011, 11:18 (vor 4825 Tagen) @ sbv

Hallo Herr Hackenberger,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Die Reduzierung der AZ wurde von der Reha-Klinik vorgeschlagen.
Damit sollte die Ernsthaftigkeit eines Rentenantrages unterstützt werden.
Die Klinik ist in ihrem Abschlussbericht sogar von einer vollen Rente ausgegangen.
Die DRV hatte kein weiteres ärztl. Gutachten angefordert.

Ich denke hier muss jetzt mit dem § 81, Abs.5 SGB IX , im Umkehrschluss, die Rücknahme der Teilzeit beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen


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