Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 23.02.2011, 13:29 (vor 4820 Tagen) @ sbv

Hallo "sbv",

Sie haben zwar recht, daß ein sbM grundsätzlich bei Verbesserung der Leistungsfähigkeit auch einen Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit haben kann.
Allerdings ist Ihre konkrete Argumentation mit der abgelehnten Teil-EW im vorliegenden Fall nicht ausreichend. Während sich der Anspruch aus § 81 Abs. 4 und 5 immer nur auf die konkreten Umstände von Arbeitsplatz und arbeitsvertraglich geschuldeter Leistung bezieht, basiert die Ablehnung der Teil-EW auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" und schließt damit alle denkbar möglichen Erwerbsmöglichkeiten ein, die mit der konkreten Arbeitsplatzsituation des einzelnen sbM kaum etwas zu tun haben müssen.

Deswegen ist allein der Verweis auf die abgelehnte Teil-EW als Grund für eine Erhöhung der Arbeitszeit bei Weitem nicht ausreichend. Es muß auch in diesem Fall der konkrete Arbeitsplatz und evtl. bestehende Leistungseinbußen des sbM im Einzelfall (arbeits-)medizinisch bewertet werden.
Es ist sehr gut denkbar, daß im von Ihnen geschilderten Fall weiterhin im ausgeübten Beruf als Erzieherin trotz Leistungsfähigkeit deutlich unter 6 Std. täglich liegt, obwohl die Teil-EW abgelehnt wurde.

By the way: Es wäre schon interessant zu wissen, wie denn eigentlich die Klinik die Leistungsfähigkeit exakt formuliert hat. Ich weiß aus einigen Gesprächen mit Sozialdiensten und/oder Ärzten insbesondere von Reha-Kliniken, daß die exakte gesetzliche Definition von Teil-EW des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI nicht wirklich bekannt ist bzw. salopp ignoriert wird und so manche Klinik deswegen eine Leistungsfähigkeit von "bis zu 6 Stunden " formuliert, wo eigentlich "bis unter 6 Stunden" gemeint war und dann auch schon mal der Abschlußbericht entsprechend korrigiert wurde.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion