Verweisung der DRV/Bund (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Friday, 18.02.2011, 10:07 (vor 4825 Tagen) @ sbv

Hallo "sbv",

» Eine Reha im November bescheinigt ihr eine tägliche Arbeitszeit von 6
» Stunden und empfiehlt eine Teilerwerbsminderungsrente.
Da sollte man sich fachlich unterstützen lassen und diese beantragen. Der VdK z.B. beantragt für seine Mitglieder die Rente, prüft die Bescheide und beklagt diese ggf. auch.

» Im Vorfeld dieses Antrages reduziert sie ihre Arbeitszeit, nach dem SGB
» IX, § 81 Abs. 5, auf 20 Wochenstunden.
» Die DRV lehnt jetzt den Antrag ab und verweist sie auf eine "leichte
» Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt".

» Die empfohlenen 6 Stunden täglich werden allerdings auch von der DRV
» anerkannt.
Somit ist doch auch im Grundsatz die Aussage der DRV richtig und nicht zu beanstanden. Denn es ist ja wohl eine leichte Tätigkeit tatsächlich möglich, was auch durch diese Maßnahme "Reduzierung" bestätigt wurde. Hier war möglicher weise die Reduzierung also Teilzeit kontraproduktiv. Wenn diese hier nun auf Anraten der SchwbV erfolgte, wäre diese eine Bestätigung meiner oftmals auch hier gemachten Aussage, dass wir SchwbV, uns bei Rententhemen heraushalten sollten. Also max. den Hinweis, dort gibt es Beratungsstellen.

Es bleibt somit nur noch der Klageweg, gegen die Entscheidung der DRV.


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