Ein-Personen-Vertretung und Heranziehung des Stelli (Allgemeines)
Hallo Bernhard.
Ich habe da weitere Fragen. Wir haben jetzt unsere SBV-Schulung durch einen Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Der sieht das mit der Einpersonenvertretung jedoch etwas anders. Je nach Unternehmen wird das anders gehandhabt werden, da ja immer wieder ein Ausfall des Vertrauensperson stattfinden kann. Gerade bei Unternehmen der Größe 1000 MA.
Außerdem findet sich kein Hinweis im SGB IX auf die Einpersonenvertretung im Gesetzestext. Es ist immer nur die Rede von die SBV darf dies und die SBV darf das unter §94, §95 und §96.
So wie ich das verstanden habe, dürfen wir uns auch gegenseitig auf dem "Laufenden" halten was Vorgänge angeht. Das widerspricht ja völlig der Meinung hier im Forum. Ziemlich schwierig das alles und das wird offenbar vermehrt falsch gehandhabt.
Danke für die Hilfe!
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Mit freundlichen Grüßen
ceratull