Ein-Personen-Vertretung und Heranziehung des Stelli (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Friday, 02.03.2012, 11:58 (vor 5346 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,»
» habe mich gerade einmal mit einem interessanten Urteil zu diesen Themen
» befasst.
»


Ist das BAG Urteil aus dem Jahr 2004 noch wirklich aktuell> Denn das Urteikl besagt, das nur der 1.Stellvertreter hernagezogen werden darf.

Jetzt gab es aber eine Änderung im SGB IX.
Dort heisst es jetzt:

....
in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied. .....

Damit darf doch auch der 2.Stellvertreter mit herangezogen werden.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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