Ein-Personen-Vertretung und Heranziehung des Stelli (Allgemeines)
Hallo Bernhard,»
» habe mich gerade einmal mit einem interessanten Urteil zu diesen Themen
» befasst.
»
Ist das BAG Urteil aus dem Jahr 2004 noch wirklich aktuell> Denn das Urteikl besagt, das nur der 1.Stellvertreter hernagezogen werden darf.
Jetzt gab es aber eine Änderung im SGB IX.
Dort heisst es jetzt:
....
in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied. .....
Damit darf doch auch der 2.Stellvertreter mit herangezogen werden.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."