Ein-Personen-Vertretung und Heranziehung des Stelli (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 29.02.2012, 10:24 (vor 5348 Tagen) @ ceratull

Hallo,

das Thema "Einpersonenvertretung" ergibt sich ganz klar aus dem SGB IX. Aus den § 94 SGB IX beginnend. Es wird keine Liste gewählt wie bei BR/PR. Es sind rechtlich 2 getrennte Wahlgänge. 1 x die VPSchwb und dann in einem weiteren/neuen Wahlgang die Stelli. Weiter gehr aus dem SGB IX § 94 auch hervor, dass immer nur 1 Stelli ggf. nachrückt.

Auch dass Gem § 95 Abs. 1 Satz 4 in Betrieben ab 100 Schwerbehinderten auf den 1 und ggf. ab 200 der 2 Stelli dann DAUERHAFT FESTE Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden können, welche der dann ausschließlich, es sei er ist krank oder in Urlaub, übertragen werden können ändert daran dann nichts. In diesen Fällen dürfen dann bei Verhinderung dieser Stelli diese Aufgaben auch nicht auf einen weiteren Stelli übertragen werden, sondern müssen von der Vertrauensperson in dieser Zeit wahrgenommen werden. Auch hierzu gibt es entsprechende BAG Rechtssprechung.

Letztlich ergibt sich das Thema "Information und Datenschutz" aus den hier geltenden Gesetzen. Es ist hier auch vergleichbar mit den Ersatzmitgliedern des BR. Es gibt zu diesen Themen auch BAG Entscheidungen, auch wer wann welche Rechte und auch Einsichtsrechte hat.

Klar kann und soll bei anstehender Verhinderung wegen Urlaub usw. eine Art "Geschäftsübergabe" stattfinden.

Das alles kann man auch in den Kommentierungen nachlesen. Auch in der Kommentierung des vorsitzenden Richters i.R. des 9 BAG Fachsenates, des Fachsenates der den Schwerpunkt SGB IX hat, Herrn Prof. Franz Düwell.

Hier aus Ausszug aus dem akuelle LPK-SGB IX § 95 SGB IX, Rn 22
Die Schwerbehindertenvertretung als Ein-Personen-Vertretung: Die SBV ist kein Kollegialorgan. Die Aufgaben der SBV nimmt regelmäßig allein die gewählte Vertrauensperson wahr. (Umkehrschluss aus § 95 Abs. 1 Satz 3)….


Ich glaube Aussage solcher Fachleute auf dem Gebiet SGB IX kann und sollte man vertrauen.

PS: Bitte unbedingt das Profil vervollständigen!!
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Lese und beachte bitte auch hierzu den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim...".


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion