Ein-Personen-Vertretung und Heranziehung des Stelli (Allgemeines)

Heinrich, Monday, 29.06.2015, 13:56 (vor 4132 Tagen) @ Leander

Hallo,

rechtlich ist hier fast nichts zu machen. Doch den Einsatz und ob und wenn ja welche Aufgaben übertragen werden, regelt EINZIG die Vertrauensperson. Wenn auch idR grundsätzlich für die gesamte Wahlperiode. Grundsätzlich bedeutet aber ja auch, es kann Ausnahmen geben. Ausnahmen hier, dass die Vertrauensperson hier alles wieder auf Start setzt, also ändert.

Rechtlich besteht für den Stellvertreter hier keinen Anspruch auf dauerhaften Einsatz und Übertragung von Aufgaben. Es ist im Gesetz nur eine Möglichkeit ein Rechtsanspruch der Schwerbehindertenvertretung, dass sie dieses in Anspruch nehmen darf/kann, also nicht muss!!

Nimmt sie es nicht in Anspruch, darf sich daraus nur kein Nachteil für die zu vertretenden Koll. ergeben.

Es gilt hier auch der Grundsatz im Gesetz, der EINPERSONENVERTRETUNG!


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