Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)

morgenröte, NRW, Thursday, 30.07.2015, 12:00 (vor 3201 Tagen) @ Paul

Hallo,

einer langjährig Beschäftigten wird gekündigt. Sie ist seit längeren mit dem Versorgungsamt im Streit und klagt auf eine Erhöhung ihres jetzigen GdS von 40. Eine Gleichstellung liegt leider nicht vor,auch war/ist dem Arbeitgeber der GdS von 40 nicht bekannt gemacht worden.
Die allgemeinen Regularien zur Kündigung sind mir bekannt. Hier zu finden unter Kündigungen ist dieser Satz:
Wird der Feststellungsantrag durch das Versorgungsamt abgelehnt, und legt der Antragsteller Widerspruch ein, entsteht nunmehr kein besonderer Kündigungsschutz.

Womit begründet sich dieses? Solange Widersprüche oder Klagen bestehen ist ein Bescheid doch noch nicht rechtskräftig?
Was ist der Kollegin zu raten?
Bin gespannt auf Eure Antworten.

Lieben Gruß
Paul

Hallo Paul,
mit einem GdB 40 ist deine Mitarbeiterin nicht schwerbehindert. Wenn das Versorgungamt ablehnt, ist das ohne Frage ärgerlich, aber die Gleichstellung wird immer mit dem Datum im Feststellungsbescheid gültig.
Ein zu erwartende,positiven Feststellungsbescheid, der noch eingeklagt wird, ist dem AG nicht zumutbar. Eine Klage kann sich bekannter Weiser sehr lange hinziehen.
Was der Kollegin zu raten ist, kann hier nicht gesagt werden. Es fehlt an der Begründung der Kündigung.

--
Gruß
Morgenröte


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