Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)

Heinrich, Thursday, 30.07.2015, 12:09 (vor 3201 Tagen) @ Paul

Hallo,

das ist nun einmal die Rechtslage. Es besteht hier in diesen Fällen erst einmal eine Feststellung eines GdB der besonderen Kündigungsdchutz NICHT auslöst.

Dieses ist auch rechtlich begründbar. Denn er schützt vor Missbrauch.

Begründung:
Wäre es nicht so, könnten einfach alle von Kündigung bedrohte AN einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen, auch wenn klar die Schwerbehinderung nicht zuerkannt worden würde. Dann den Rechstweg ggf bis zum Bundessozialgericht gehen, der bekannterweise Jahre dauert. Damit wären AG hier über Jahre blockiert.

Dieses ist damit auch ein Schutz der Menschen die hier berechtigt in den besonderen Kündigungsschutz gelangen. Denn würde es hier in merklicher Anzahl zu Missbrauch kommen, weil es diese Einschränkung nicht gibt, würde der Gesetzgeber auch auf Druck der AG hier den Kündigungsschutz negativ verändern.


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