Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Meinung. Dann wäre der Kollegin zu raten den Arbeitgeber über ihren vorliegenden Bescheid zu informieren und auf das Sozialgerichtsverfahren hinzuweisen?
Das Zitat war übrigen hier auf dieser Seite zu finden.
So war auch mein Eintrag gemeint.
http://www.schwbv.de/04_10_kuendigungsschutz.html
Gruß
Paul