Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)

Paul, Hamburg, Thursday, 30.07.2015, 14:07 (vor 3201 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Meinung. Dann wäre der Kollegin zu raten den Arbeitgeber über ihren vorliegenden Bescheid zu informieren und auf das Sozialgerichtsverfahren hinzuweisen?
Das Zitat war übrigen hier auf dieser Seite zu finden.
So war auch mein Eintrag gemeint.
http://www.schwbv.de/04_10_kuendigungsschutz.html

Gruß
Paul


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