Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 30.07.2015, 16:24 (vor 3201 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

Hallo,


Düwell weist aber auch darauf hin, dass es nicht nur die eine LAG Meinung gibt. Also hier besteht noch keine endgültige Rechtsklarheit.

Bitte ganz genau hinschauen: Düwell nennt in Rn. 50 als "ander Ansicht" lediglich ArbG Essen und OVG Rheinland-Pfalz, nicht aber LAGs.
Auch der ErfK, Rolfs, § 90 SGB IX, Rn. 7, mit ausdrücklichem Verweis auf BAG vom 6. September 2007, 2 AZR 324/06
https://openjur.de/u/172267.html
sieht das grundsätzlich so, daß Widerspruch und Klage den vorläufigen Rechtsschutz verlängern.

Und im Übrigen hatte ich ja geschrieben, daß das in der Literatur - trotz des o.a. BAG-Urteils - nicht einheitlich gesehen wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion