Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)
Hallo,
Hallo,
Düwell weist aber auch darauf hin, dass es nicht nur die eine LAG Meinung gibt. Also hier besteht noch keine endgültige Rechtsklarheit.
Bitte ganz genau hinschauen: Düwell nennt in Rn. 50 als "ander Ansicht" lediglich ArbG Essen und OVG Rheinland-Pfalz, nicht aber LAGs.
Auch der ErfK, Rolfs, § 90 SGB IX, Rn. 7, mit ausdrücklichem Verweis auf BAG vom 6. September 2007, 2 AZR 324/06
https://openjur.de/u/172267.html
sieht das grundsätzlich so, daß Widerspruch und Klage den vorläufigen Rechtsschutz verlängern.
Und im Übrigen hatte ich ja geschrieben, daß das in der Literatur - trotz des o.a. BAG-Urteils - nicht einheitlich gesehen wird.
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&Tschüß
Wolfgang