Kündigung vs. Klage vor Sozialgericht (Kündigung)

morgenröte, NRW, Thursday, 30.07.2015, 13:50 (vor 3201 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

entscheidend ist hier doch ein negativer Feststellungsbescheid!
Das heißt: KEINE Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX. Damit ist auch das IA nicht zuständig!
Alles andere sollte eine Erläuterung sein, damit du es verstehen kannst.

Und so wie ich es lese ist es das Kriterium ein positiver Bescheid oder ein gestellter Antrag, der älter als drei Wochen ist.
Das ist auch so richtig, aber "Dein" Antrag ist ja abgelehnt worden! Unabhängig ob Klage eingereicht wird oder nicht!

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Gruß
Morgenröte


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